Inklusion

„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3

Jeder Mensch / jede Familie ist im Storchennest willkommen. Jeder einzelne wird mit seinen individuellen Besonderheiten und Bedürfnissen angenommen und die vielfältigen Persönlichkeiten bereichern das Miteinander.

Nach dem Motto „Gleiches wo möglich, Besonderes wo nötig“ wird Sorge getragen, dass jedes Kind am normalen Kindergartenalltag teilnehmen kann. Um auch Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gerecht zu werden, werden die Raumstrukturen und Abläufe nach Möglichkeit an die Bedürfnisse der einzelnen angepasst. Durch die Unterstützung von Integrationskräften können hierfür auch personell gute Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Ziel ist es, individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen, ohne andere zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Damit ein natürliches Zusammenleben aller Kinder, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, besonderem Förderbedarf oder Entwicklungsstand funktioniert, werden mögliche Vorurteile reflektiert und offene Gesprächskultur gelebt. Die pädagogische Fachkraft dient als Vorbild im Kontakt mit „Andersartigkeit“.

Durch Inklusion (soweit die Rahmenbedingungen dies zulassen), lernen Kinder einen rücksichtsvollen und respektvollen Umgang miteinander und erleben Unterschiedlichkeit und Vielfalt als normal und wertvoll. So wird bereits im Kindergartenalltag Gemeinschaft erlebbar gemacht und der gesellschaftlichen Ausgrenzung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen entgegengewirkt.

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