Elternbeirat

Nach §5 im Kindertagesbetreuungsgesetz, werden jährlich 2 Elternvertreter pro Gruppe gewählt. Der Elternbeirat bildet die Brücke zwischen Elternschaft und pädagogischem Team und übernimmt organisatorische Aufgaben.

Zu den Aufgaben des Elternbeirats gehören:

  • Enger Kontakt und Austausch mit Eltern, Team und Träger
  • Organisation von Festen und Arbeitseinsätzen
  • Verwaltung von Arbeitseinsätzen
  • Konfliktmanagement
  • Öffentlichkeitsarbeit

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